REACH 1 - Allgemein

Sehr geehrte Kunden der Rudolf GmbH,

die neue EU-Chemikalienpolitik (REACH) ist Mitte 2007 in Kraft getreten. Die RUDOLF GROUP hat sich in den letzten drei Jahren intensiv auf REACH vorbereitet, um die neue Verordnung reibungslos einzuführen.

Der erste wichtige Schritt ist die Vorregistrierung. Zwischen dem 1. Juni und dem 1. Dezember 2008 müssen alle registrierpflichtigen chemischen Substanzen (= Stoffe im Sinne von REACH) vorregistriert werden. Die Vorregistrierung ist Voraussetzung für die Nutzung der Übergangsfristen bis zur abschließenden Registrierung der Chemikalien. Je nach Produktionsvolumen der Inhaltsstoffe unserer Textilhilfsmittel wird die Registrierung zwischen 2010 und 2018 durchgeführt.

Die RUDOLF GROUP wird alle selbst hergestellten oder direktimportierten Stoffe vorregistrieren lassen. Es besteht daher zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass, unsere Produktpalette zu verändern.

Mit der Registrierung müssen Informationen über Exposition und Risiken bei der Verwendung der Textilhilfsmittel ausgetauscht und gegebenenfalls an die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) gemeldet werden. Zum gegebenen Zeitpunkt werden wir daher evtl. nochmals mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Verwendungen unserer Produkte abzufragen, die für die Erstellung von Expositionsszenarien benötigt werden.

Bei der REACH-Einführung sind wir Ihr verlässlicher und vertrauensvoller Partner. Wir betrachten dies als Teil unseres Services für Sie als unseren Kunden.

Bei Fragen zu REACH können Sie unser REACH IMPLEMENTIERUNGSTEAM jederzeit direkt unter reach@rudolf.de erreichen.

Ihr

Rudolf REACH Implementierungs-TEAM

Kontakt

reach@rudolf.de